Urlaub in Gamlitz an der Südsteirischen Weinstraße

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes direkt mit dem Beherberger oder über die Buchungsplattform Feratel zustande. Dabei kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung zu leisten hat. Es steht dem Beherberger auch frei, den gesamten vereinbarten Preis als Vorauszahlung zu verlangen. 

BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG, SCHLÜSSLÜBERGABE, PARKEN 

Beginn: Der Gast hat das Recht, die Räume ab 14.00 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Ende: Am Tag der Abreise hat der Gast die gemieteten Räume bis spätestens 10.00 Uhr freizumachen. Bei Abreise ist der Schlüssel im Frühstücksraum abzugeben. 

Wenn ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen wird, so zählt die vorhergegangene Nacht als Erstübernachtung. Wenn ein Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint und auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde, so hat der Beherberger das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Ankunftstag ist zu bezahlen. Hat der Gast jedoch eine Anzahlung geleistet, so bleibt das Zimmer bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages reserviert. 

PFLICHTEN DES GASTES

Spätestens bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt in bar zu bezahlen, es sei denn, der Vertrag beinhaltet abweichende Regelungen. Das ausnahmslose Rauchverbot in den Zimmern ist einzuhalten. Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes. 

RECHTE DES BEHERBERGERS 

Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 10.00 Uhr räumt, so ist der Beherberger berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. 

PFLICHTEN DES BEHERBERGERS 

Die ausgezeichneten Preise haben Inklusivpreise zu sein. Die Unterkunft wird im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt.

HAFTUNG DES BEHERBERGERS FÜR SCHÄDEN 

Der Beherberger haftet für Schäden nach dem allgemeinen Schadenersatzrechtes. Für Kostbarkeiten, Geld, mitgebrachte Gegenstände und Ausrüstung wird nicht gehaftet. 

RÜCKTRITT VOM VERTRAG UND VORZEITIGE ABREISE 

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern spesenfreiaufgelöst werden. Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern einseitig aufgelöst werden, wobei in diesem Fall jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für 3 Tage zu leisten ist. Erscheint der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, kann der Beherberger vom Vertrag zurücktreten. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Gast eine Anzahlung geleistet hat. In diesem Fall bleiben die Räume bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Tages reserviert. Der Gast hat auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der vom Beherberger bereitgestellten Leistungen das Entgelt zu zahlen. Für den Fall einer vorzeitigen Abreise des Gastes sehen die ÖHVB vor, dass der volle vereinbarte Preis verlangt werden kann, sofern die Unterkunft bei Abreise nicht wieder vermietet werden konnte. Bei Buchungen über das Buchungssystem Feratel ist das Storno in den jeweiligen AGB`s der Buchungsplattformen geregelt.

BEENDIGUNG DER BEHERBERGUNG 

Neben der gewöhnlichen Beendigung aufgrund des Endes eines befristeten Vertrages, besteht für den Beherbergungsunternehmer unter folgenden Umständen die Möglichkeit einer Auflösung mit sofortiger Wirkung: Wenn der Gast von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht. Wenn der Gast durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten das Zusammenwohnen mit den übrigen Mitbewohnern unzumutbar macht. Wenn sich der Gast gegenüber dem Beherberger und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht. Wenn der Gast die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung einer ihm zumutbaren gesetzlichen Frist nicht zahlt.